,,Sea Watch“: Framing-Deutschland in voller Attacke gegen Italien
by Alexander Will
Deutschland bastelt sich eine neue Heldin. Die heißt Carola Rackete, ist Kapitän eines unter niederländischer Flagge fahrenden Schiffes, das vor der libyschen Küste Einwanderer nach Europa aus dem Meer holt. Die haben in der Regel hohe Summen an Schlepper bezahlt und werden von diesen dann auf hoher See nicht selten im Stich gelassen – weil es ja Europäer gibt, die sie wieder auffischen.
Nun steht Ärger ins Haus. Die Italiener haben Rackete kassiert, nachdem die „Sea-Watch 3“ illegal in einen italienischen Hafen eingelaufen ist. Postwendend kam die Empörung, und die kam mit einem Spin, einer speziellen Darstellung des Geschehens, die sie kompatibel mit der Erzählung von der bösartigen, quasi faschistischen Regierung in Italien und der Offene-Grenze-Ideologie der Linken macht. Außenminister Heiko Maas (SPD) twitterte:
Seenotrettung darf nicht kriminalisiert werden. Menschenleben zu retten, ist eine humanitäre Verpflichtung.
Die „Mitteldeutsche Zeitung“ schreibt in einem Kommentar:
Sterben lassen ist in Ordnung, aber retten wird bestraft? Das darf Europa nicht wollen.
In anderen Regionalzeitungen heißt es:
Die (die italienische Regierung) ahndet das Retten von Ertrinkenden seit 2018 als Beihilfe zur Schleuserei.
Die Frankfurter Rundschau schäumt:
Der rechte italienische Innenminister und Katholik Salvini missachtet das christliche Gebot der Nächstenliebe ebenso wie das internationale Recht. Dieses verpflichtet zur Seenotrettung.
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, sagte:
Eine junge Frau wird in einem europäischen Land verhaftet, weil sie Menschenleben gerettet hat.
Und genau das wurde sie eben nicht. Das italienische Recht ahndet auch „das Retten von Ertrinkenden“ eben nicht „seit 2018 als Beihilfe zur Schleuserei.“ Eine listigere Lüge kann man sich kaum denken. Schauen wir auf die Fakten. Die Die Evangelische Presseagentur (EPD) schreibt zu den Ermittlungen der italienischen Behörden:
Ihr (Rackete) werde Beihilfe zur illegalen Einreise vorgeworfen, … Nach italienischen Medienberichten droht ihr wegen Verstoßes gegen die Schifffahrtsordnung eine Haftstrafe zwischen drei und zehn Jahren.
Und zwar, weil sie ein Boot der italienischen Behörden gerammt hatte und damit die Besatzung in Lebensgefahr gebracht hat. Die Deutsche Presseagentur (DPA) schreibt:
Rackete war vergangene Woche zunächst unerlaubt in die italienischen Hoheitsgewässer und schließlich auch in den Hafen eingefahren und hatte sich damit über die Anweisungen der italienischen Behörden hinweggesetzt. Ihr drohen mehrere Anklagen, unter anderem wegen Beihilfe zur illegalen Migration.
Es ist also nichts anderes als Framing, wenn da behauptet wird, Rackete werde festgehalten, „weil sie Menschenleben gerettet hat“. Das kann „Sea Watch“ jeder Zeit – und die Geretteten in einen offenen Hafen bringen. Nach Libyen, nach Tunesien oder gar nach Holland, unter dessen Flagge das Schiff fährt. Nur eben nicht in den geschlossenen Hafen eines Landes, das Gesetze gegen illegale Einwanderung auch anwendet – und schon gar nicht unter Anwendung von Gewalt. Gegen sie wird ausdrücklich nicht ermittelt, „weil sie Menschen gerettet hat“, sondern wegen Gesetzesbruch, und diese Gesetze stellen explizit nicht die Rettung unter Strafe.
Hier wurde offenbar schlicht per Schiff versucht, die italienische Regierung zu testen und sie mit moralischem Druck zu erpressen, um damit einen Präzedenzfall zu schaffen, der letztlich die Tore nach Europa weit öffnen könnte. Wenn aber mit Berufung auf Gesinnung, mit Berufung auf das vermeintlich „Gute“ Gesetze in Frage gestellt werden, ist das der Anfang vom Ende des Rechtsstaates.
Natürlich geht es niemandem in Rom darum, diese Leute ertrinken zu lassen. Das ist eine niederträchtige Unterstellung. Festen Boden unter den Füßen hätten sie jedoch schneller in der anderen geografischen Richtung bekommen.
Zudem hatte die Organisation keinerlei Rechtsgrundlage für das gewaltsame Eindringen in einen italienischen Hafen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte einen Eilantrag, in Italien anlegen zu dürfen, schon am Dienstag abgelehnt.
Wir haben es also einmal mehr mit klassischem Framing zu tun. Eine bestimmte Botschaft soll hier durch die Wahl der Worte so manipuliert werden, dass sie beim Betrachter im Sinne des Absenders aufgenommen wird. In diesem Fall kommt noch eine klare Lüge hinzu.
Natürlich wird sie nicht wegen der Rettung angeklagt. Die Anklage ist jedoch das Resultat der Rettung. Und sie hat sich dazu veranlasst gefühlt, diese Menschen zu retten, da sie ansonsten drohte zu ertrinken. Und wenn die italienische Regierung nicht eingreift, ist das im Prinzip unterlassene Hilfeleistung. Ich möchte auch gar nicht sagen, dass sie in allem ihr Tun richtig gehandelt hat. Aber Menschen ertrinken lassen kann KEINE Alternative sein. Und da darf es keine zwei Meinungen geben. Italien hätte auch in einen gewissen Maß einlenken und somit einer „Eskalation“ vorbeugen können.
OMG – wieviel wirren Blödsinn kann man denn auf den obigen Artikel noch verzapfen! Nix kapiert? Die Dame kann so viele Leute retten, wie sie will, ganz nach Belieben, hat keiner was dagegen – sie darf sie nur nicht nach Italien bringen, weil sie damit Gesetze bricht!!! Weil der italienische Staat ihr diese illegale Schleuserei und die Anlandung untersagt hat. Das kann der italienische Staat kraft seiner Hoheitsbefugnisse über sein Territorium. Überfordert Sie das? Die Dame kann diese freieilligen Selbstgefährder dorthin bringen, wo man ihr das erlaubt. Italien erlaubt es aus guten Gründen nicht. Punkt. Wenn jeder Hansel höheres Moralrecht behauptet und gewaltsam gegen den Staat durchsetzt, bricht der Rechtsstaat zusammen. Und deswegen muß und wird die Frau in den Knast gehen, und das ist auch gut so – und NICHT, weil sie „Menschenleben gerettet hat“. Sondern weil sie bewußt Recht und Gesetz gebrochen und sogar noch Gewalt angewendet hat. Das kann kein Staat auf der Welt mit sich machen lassen – auch nicht von einer moralbesoffenen Edelgesinnungs-Deutschen. Wer daraus falschen „Menschlichkeits“-Moralkitsch destillierrn will, spinnt.Leider scheinen im kaputten Deutschland derzeit sehr viele zu spinnen.
Genau. Diskussion jetzt hoffentlich beendet.
Offensichtlich wurde mein Beitrag nicht verstanden. Habe ich geschrieben, dass Italien das alles mitmachen muss oder dass sie keine Rechte haben? Nein. Und sie hätte eie Menschen NICHT retten können, ohne gegen Gesetze zu verstoßen. Informieren ist das Stichwort. Sie konnte die Menschen nur retten, indem sie in das Hoheitsgebiet eingedrungen ist. Und die Stadt Kiel hat sich bereit erklärt, die Flüchtlinge aufzunehmen. Und wer glaubt, dass die Flüchtlinge das Problem sind, hat keine Ahnung warum sie zum Teil fliehen müssen.
…z.B. auf Grund der Familie Rackete, die ihr Vermögen im militärisch-industriellen Komplex anhäuft.
So ein Zufall !
Da hätte ich gerne eine verlässlich Quelle zu, die nicht von rechten Seiten stammt. Die jenigen, die darüber berichten, sind AfD oder FPÖ nah und verweisen auf ein nicht (mehr) existierendes LinkedIn Profil.
Sie schreiben kompletten Unsinn. „Gerettet“ hat sie nach eigenen Angaben in internationalen Gewässern vor der libyschen Küste und dort hindert sie niemand daran. Schon mal gar nicht hat sie in italienischen Gewässern „gerettet“. In diese ist sie eingedrungen um ihre „Geretteten“ in Europa anzulanden, die sie aber im nächstgelegenen Hafen hätte abliefern müssen.
Darüber hinaus müsste sie nur im Notfall selbst „retten“ und bei einem vollbesetzten Schlauchboot die libysche Küstenwache informieren. Das kommt natürlich überhaupt nicht in Frage, denn die Bootsleute sind ja in „Lebensgefahr“ und „am Ertrinken“ und müssen auch unbedingt nach Europa gebracht werden, deshalb sind sie ja auch da draußen.
Sie haben Recht, es war vor der Küste Libyens. Allerdings haben sie sich auch nicht richtig informiert. Denn es war keine Option, die geretten nach Libyen zurück zu bringen.
Das sie rechtlich richtig gehandelt hat, zeigt der Stern Artikel auf.
https://mobil.stern.de/amp/politik/ausland/-sea-watch-3—das-sagt-das-internationale-seerecht-zur-seenotrettung-8777748.html
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