Übersetzung: ,,Kollektivierte Rechte“ von Ayn Rand

by Alexander Will

Bild vom Umschlag des Buches ,,The Fountainhead"

Ayn Rand 1943.

In diesem Text versucht Ayn Rand, ihr Konzept individueller Rechte auf den Staat zu übertragen. Dies gelingt nur teilweise, und so handelt es sich in diesem Fall um eines der schwächeren Rand-Essays, das auch noch durch einen durchgehenden ahistorischen Zug angreifbar wird und mit einer wenig eleganten Polemik gegen linkes Denken endet.

 Zwei Punkte sind jedoch bemerkenswert: Zum einen ist der Text ein gutes Beispiel für die Radikalität ihres Denkens. Rand setzt die Idee der Freiheit des Einzelnen als absoluten Imperativ und torpediert damit jede denkbare Rechtfertigung einer Realpolitik, die jenseits der Freiheit des Individuums agiert. Zum anderen offenbart sich Rands völlige Ratlosigkeit, wenn sie versucht, diesen radikalen Individualismus in den Kontext nationaler Beziehungen einzuordnen. Nationale Bindungen bleiben auch unter einem diktatorischen System bestehen, denn sie sind über-politisch. Gemeinsame Sprache, Tradition und Geschichte, sowie die Bindung einer Nation an ein bestimmtes Territorium existieren ja weiter, auch wenn diese Nation durch einen brutalen Tyrannen beherrscht wird. Sie entwerten sich dadurch auch keineswegs.

Darüber hinaus drückt sich Rand um einen weiteren wichtigen Punkt: Natürlich sind nationale Bindungen nur im seltensten Fall eine freiwillige Entscheidung, oder können es sein. In eine Nation wird man in der Regel hineingeboren, und auch wer sich als Fremder entscheidet, den Paß eines anderen Staates zu beantragen, ist damit noch lange kein Mitglied der (staatstragenden) Nation. Ein Paß ist Resultat eines bürokratischen Aktes. Eine Staatsangehörigkeit sagt nichts über die Zugehörigkeit zu einer Nation aus. Die Nation nämlich ist historisch geworden und letztlich Produkt multipler Bindungen. Sie hört erst auf zu existieren, wenn diese multiplen Bindungen in überwiegender Zahl gelöst sind. Die Freiheit des Einzelnen spielt in diesem Zusammenhang eine ganz untergeordnete Rolle. Es war offenbar Rands atheistisch-rationalistische Grundhaltung, die ihr den Blick auf diese Zusammenhänge verstellt hat.   

Es scheinen jedoch letztlich genau diese Fragen zu sein, die radikale Libertäre an die Grenzen ihrer Argumentation führen.

Für die Übersetzung gelten die Anmerkung, die hier zu finden sind.

Kollektivierte Rechte

von Ayn Rand

Rechte in ihrer Gesamtheit sind ein moralisches Prinzip, das gesunde soziale Beziehungen bestimmt. Genau wie ein einzelner Mensch einen moralischen Kodex benötigt, um zu handeln, seine Ziele zu bestimmen und sie zu erreichen, so benötigt eine Gesellschaft (eine Gruppe von Menschen) diese, um ein soziales System zu errichten, das mit der menschlichen Natur übereinstimmt und die Voraussetzungen für das Überleben des Menschen erfüllt.

So wie ein einzelner Mensch die Realität ignorieren und den Launen des Augenblicks folgen kann, so kann auch eine Gesellschaft die Realität verweigern und ein System etablieren, das von den Marotten ihrer Mitglieder, Führer, der Tyrannei wechselnder Mehrheiten, eines Demagogen oder Diktators bestimmt wird. Jedoch wird eine solche Gesellschaft nichts erreichen, außer der Herrschaft der Gewalt und einem Zustand fortschreitender Selbstzerstörung.

Was der Subjektivismus in der Ethik darstellt, daß ist in der Sphäre der Politik der Kollektivismus. Die Ansicht, daß all das richtig sei, was ich tue, weil ich diese Wahl getroffen habe, ist kein moralisches Prinzip. Das gilt ebenso für die Vorstellung, alles was die Gesellschaft tut sei richtig, weil die Gesellschaft dies entschieden habe. Es stellt dies eine Negation moralischer Prinzipien und die Verbannung der Moral aus der Politik dar.

Wenn ,,Macht” gegen ,,Recht” steht, dann stellt in diesem Verhältnis „Macht“ brutale, physische Gewalt dar. Es handelt sich dabei jedoch im Grunde nicht um ,,Macht“, sondern um hilfloseste Ohnmacht. Es ist nur eine „Macht“ der Zerstörung, eine „Macht“, wie sie der kopflose Ansturm einer Herde von Tieren darstellt.

Jedoch ist genau dies das Ziel der meisten heutigen Intellektuellen. An der Wurzel all ihrer konzeptionellen Verdrehungen liegt eine fundamentale: die Übertragung des Konzepts von den Rechten des Einzelnen auf das Kollektiv. Die „Rechte des Menschen“ werden durch die „Rechte des Mobs“ ersetzt.

Weil nur ein Individuum Rechte besitzen kann, ist der Begriff ,,individuelle Rechte” redundant. Allerdings muß man ihn ob des heutigen intellektuellen Chaos benutzen, um Klarheit der Argumentation herzustellen. Der Ausdruck „kollektive Rechte“ aber ist ein Widerspruch in sich.

Jede Gruppe, jedes ,,Kollektiv”, ob groß, ob klein, ist nur eine Ansammlung von Individuen. Eine Gruppe kann keine Rechte außer den Rechten der ihr angehörenden  Individuen besitzen. In einer freien Gesellschaft leiten sich die „Rechte“ jeder Gruppe von den Rechten ihrer Mitglieder ab. Dies geschieht durch freiwillige, individuelle Entscheidungen und vertragliche Vereinbarungen. Es handelt sich dabei nur um eine Anwendung dieser individuellen Rechte auf ein spezifisches Vorhaben. Jede legitime Handlung einer Gruppe basiert auf dem Assoziationsrecht und dem Recht auf Erwerb ihrer einzelnen Mitglieder. (Mit „legitim“ meine ich nicht kriminell. Darüber hinaus muß die Gruppe auf freiwilliger Basis entstanden sein, niemand darf gezwungen worden sein, ihr beizutreten.)

Das Recht eines Industriekonzerns seinen Geschäften nachzugehen, leitet sich zum Beispiel vom Recht seiner Eigentümer ab, ihr Geld in ein produktives Unternehmen zu investieren. Es leitet sich von ihrem Recht ab, Menschen anzustellen und vom Recht dieser Angestellten, ihre Arbeitskraft zu verkaufen. Es leitet sich vom Recht aller am Produktionsprozeß Beteiligten ab, ihre Produkte zu verkaufen und vom Recht der Kunden, diese Produkte zu kaufen oder es nicht zu tun. Jedes Glied dieser komplexen Kette von vertraglichen Bindungen basiert auf individuellen Rechten, individueller Wahl und individuellen Übereinkünften. Jede Übereinkunft ist begrenzt, spezifisch und bestimmten Bedingungen unterworfen, nämlich gemeinsamer Anstrengung zu gemeinsamem Vorteil.

Dies gilt für alle legitimen Gruppen und Verbindungen von Menschen in einer freien Gesellschaft: Partnerschaften, Konzerne, Berufsverbände, Gewerkschaften (freie Gewerkschaften) und politische Parteien. Es gilt für alle Vereinbarungen über Vertretungen. Das Recht eines Menschen, für einen anderen zu handeln und ihn zu repräsentieren ist abgeleitet von den Rechten derjenigen, die er repräsentiert. Sie delegieren diese an ihn aus freiem Willen für einen spezifischen, begrenzten Zweck – so wie etwa im Falle eines Rechtsanwaltes, eines geschäftlichen Vertreters oder eines Gewerkschaftssekretärs.

Eine Gruppe als solche besitzt keine Rechte. Ein Mensch kann weder neue Rechte hinzu gewinnen noch seine Rechte verlieren, indem er einer Gruppe beitritt. Das Prinzip individueller Rechte ist die einzige moralische Basis aller Gruppen oder Verbindungen.

Jede Gruppe, die diese Prinzipien nicht anerkennt, ist keine legitime Vereinigung, sondern eine Gang, ein Mob.

Jede Lehre von Gruppen, die individuelle Rechte nicht anerkennt, ist eine Lehre von der Herrschaft des Mobs und eine Theorie legalisierten Lynchens.

Der Gedanke von ,,kollektiven Rechten” (der Gedanke, daß Gruppen Rechte besitzen, Individuen jedoch nicht), bedeutet letztlich, daß einigen Menschen Rechte zustehen, anderen jedoch nicht. Es bedeutet, daß einige Menschen das „Recht“ haben, über andere zu verfügen, wie es ihnen gefällt und daß die Rechtfertigung solch einer privilegierten Position in zahlenmäßiger Überlegenheit liegt.

Nichts kann solch eine Theorie rechtfertigen – und sie wurde auch bisher durch nichts gerechtfertigt. Wie die altruistische Moral, von der sie abgeleitet wurde, basiert diese Vorstellung auf Mystizismus. Dabei handelt es sich entweder um den altmodischen Mystizismus übernatürlicher Befehle, wie dem „Göttlichen Recht der Könige“ oder um den sozialen Mystizismus moderner Kollektivisten, die eine Gesellschaft als einen Über-Organismus betrachten, als ein übernatürliches Wesen, das getrennt von der Summe seiner Teile existiert und ihnen übergeordnet ist.

Der amoralische Charakter dieser kollektivistischen Mystik ist besonders offensichtlich, wenn man die so genannten nationalen Rechte betrachtet.

Eine Nation ist wie jede Gruppe nur eine Anzahl von Individuen und hat keine anderen Rechte als die ihrer individuellen Mitglieder. Eine freie Nation – eine Nation, die individuelle Rechte ihrer Angehörigen respektiert und schützt – hat ein Recht auf ihre territoriale Integrität, ihr soziales System und ihre Art der Regierung. Die Regierung einer solchen Nation ist nicht der Herrscher über sie sondern der Diener oder Vertreter ihrer Bürger und hat keine anderen Rechte als jene, die auf sie für eine begrenzte und spezifische Aufgabe delegiert worden sind. Diese Aufgabe besteht im Schutz der Bürger vor physischer Gewalt und ist abgeleitet von ihrem Recht auf Selbstverteidigung.

Die Bürger einen freien Nation können dabei durchaus über die spezifischen rechtlichen Fragen und Methoden der Ausübung ihrer Rechte geteilter Meinung sein (Es ist dies ein komplexes Problem und gehört in die Sphäre der politischen Wissenschaft und der Rechtsphilosophie). Sie werden sich jedoch immer über das grundlegende Prinzip einig sein: das Prinzip der individuellen Rechte. Wenn eine Verfassung die individuellen Rechte  dem Zugriff der Staatsmacht entzieht, ist die politische Machtausübung erheblich eingeschränkt. Der Bürger kann sich dann ohne Bedenken den Entscheidungen eines Mehrheitsvotums in dieser eingeschränkten Sphäre beugen. Das Leben und der Besitz von Minderheiten und Nonkonformisten sind nicht in Gefahr. Sie stehen außerhalb jeglicher Mehrheitsentscheidung und sind durch diese nicht gefährdet. Kein Einzelner und keine Gruppe besitzen einen Blankoscheck für die Herrschaft über andere.

Diese Nation hat das Recht auf ihre Souveränität (abgeleitet von den Rechten ihrer Bürger) und ein Recht darauf, daß ihre Souveränität von allen anderen Nationen respektiert wird.

Dieses Recht aber steht keiner Diktatur, keinem barbarischen Stamm und keiner Form einer absolutistischen Tyrannei zu. Eine Nation, die Rechte ihrer eigenen Bürger verletzt, kann keine Rechte reklamieren. Es kann keine Doppelmoral geben, wenn es um Rechte geht. Das gilt für alle moralischen Fragen. Eine Nation, die durch brutale physische Gewalt regiert wird, ist keine Nation. Sie ist eine Horde, ob sie nun von Attila, Dschingis Khan, Hitler, Kruschtschow oder Castro regiert wird. Welche Rechte kann Attila auf welcher Grundlage in Anspruch nehmen?

Das gilt für alle Formen tribaler Barbarei, alt oder neu, primitiv oder „industrialisiert“. Weder Geographie noch Rasse oder Tradition noch ein bestimmter Entwicklungsstand kann einigen Menschen das „Recht“ geben, die Rechte anderer zu vergewaltigen.

Das Recht auf ,,Selbstbestimmung der Nationen” gilt nur für freie Gesellschaften oder solche, die nach Freiheit streben. Es gilt nicht für Diktaturen. So wie die Rechte eines Individuums auf freie Entfaltung nicht das „Recht“ beinhaltet, Verbrechen zu begehen (also die Rechte anderer zu verletzen), so umfaßt das Recht einer Nation, ihre eigene Regierungsform zu wählen nicht das Recht, eine Sklaven-Gesellschaft zu schaffen (also die Versklavung von Menschen durch andere Menschen zu legalisieren). Es gibt kein „Recht auf Versklavung“. Natürlich kann eine Nation so handeln, ebenso wie ein Mensch kriminell werden kann – keiner von beiden aber tut es auf Grundlage eines Rechts.

Es gibt dabei keinen Unterschied, ob eine Nation mit Gewalt versklavt wurde, wie Sowjet-Rußland, oder durch eine Wahl, wie Nazi-Deutschland. Individuelle Rechte unterliegen keiner Wahl. Eine Mehrheit hat nicht das Recht, die Rechte einer Minderheit abzuwählen. Die politische Funktion von Rechten besteht eben darin, Minoritäten vor der Unterdrückung durch Mehrheiten zu schützen. Die kleinste Minderheit auf Erden ist aber das Individuum. Ob eine Sklaven-Gesellschaft mit Gewalt dazu gemacht worden ist oder sich selbst freiwillig zu einer solchen entwickelt hat  – sie kann keine nationalen Rechte beanspruchen und keine Anerkennung dieser durch zivilisierte Nationen. Eine Bande von Gangstern kann ebenfalls keine Anerkennung ihrer „Rechte“ fordern oder auch nur die rechtliche Gleichheit mit einem Industriekonzern oder einer Universität beanspruchen, weil sich die Mitglieder der Bande ja freiwillig und einstimmig entschieden hätten, dieser ganz besonderen Tätigkeit nachzugehen.

Diktaturen sind gesetzlos. Jede freie Nation hatte das Recht, Nazi Deutschland zu bekämpfen und hat heute das Recht, die Sowjetunion, Kuba oder jedes andere Sklaven-Gefängnis anzugreifen. Ob eine freie Nation dies aber tut, ist eine Frage ihrer Eigeninteressen, nicht aber  des Respekts vor nichtexistenten „Rechten“ von Gangster-Fürsten. Es ist nicht die Pflicht einer freien Nation, andere Nationen um den Preis der Selbstaufopferung zu befreien. Jedoch hat eine freie Nation das Recht, es zu tun, wenn sie denn so entscheidet.

Dies Recht unterliegt jedoch Bedingungen. So wie die Bekämpfung der Kriminalität einem Polizisten nicht das Recht gibt, selbst kriminell zu werden, gibt die Zerstörung einer Diktatur dem Invasor nicht das Recht, eine andere Variante einer Sklavengesellschaft im eroberten Land zu errichten.

Ein Sklaven-Staat hat keine nationalen Rechte. Die individuellen Rechte seiner Bürger aber bleiben erhalten, und der Eroberer hat kein Recht, sie zu verletzen. Daher ist die Invasion eines versklavten Landes nur moralisch gerechtfertigt, wenn der Eroberer ein freies soziales System etabliert, also ein System, das auf Respekt für individuelle Rechte basiert.

Weil es heute kein völlig freies Land gibt, weil auch die so genannte ,,Freie Welt” nur aus verschiedenen ,,gemischten Wirtschaftssystemen“ besteht, könnte man fragen, ob damit die Invasion jedes beliebigen Landes durch irgendein anderes moralisch gerechtfertigt sei. Die Antwort ist Nein. Es gibt einen Unterschied zwischen einem Staat, der das Prinzip individueller Rechte anerkennt, es aber nicht vollständig umsetzt und einem Staat, der dieses Prinzip vollständig ablehnt. Alle ,,gemischten Wirtschaftssysteme“ befinden sich in einem prekären Zustand des Übergangs. Die Wahl besteht hier zwischen Freiheit und Diktatur. Es gibt nun fünf Merkmale, die eine Diktatur unverwechselbar kennzeichnen: Ein-Parteien-Herrschaft, Hinrichtungen für politische Vergehen ohne Prozeß oder nach Schauprozessen, Nationalisierung oder Enteignung von Eigentum und Zensur. Ein Land, in dem solche Schändlichkeiten begangen werden, verliert sämtliche moralische Rechtfertigung, jeden Anspruch auf nationale Rechte oder Souveränität. Es ist gesetzlos.

In diesem Zusammenhang sollte man sich die blamable Bankrotterklärung der modernen Linken vor Augen halten.

Internationalismus war immer eine der wichtigsten linken Grundhaltungen. Die Linke betrachtete Nationalismus als ein soziales Übel, als ein Produkt des Kapitalismus und Ursache von Kriegen. Sie bestritt jede Form nationalen Eigeninteresses. Sie weigerte sich, einen Unterschied zwischen nationalem Patriotismus und blindem, rassistischem Chauvinismus zu machen. Für sie war beides „faschistisch“. Sie agitierte für die Auflösung nationaler Grenzen und die Verschmelzung aller Nationen zu „Einer Welt“. Neben Eigentumsrechten waren ,,nationale Rechte“ das Hauptziel ihrer Angriffe.

Heute sind es eben jene ,,nationalen Rechte”, die sie als letzte schwache Rechtfertigung für die Ergebnisse ihrer Theorien anführt, als Rechtfertigung für das Gezücht von Diktaturen, das sich wie eine Hautkrankheit über den Globus ausbreitet. Diese ,,jungen Nationalstaaten“ sind jedoch nur halbsozialistisch, halbkommunistisch und halbfaschistisch. Vollständig sind sie nur in ihrem Hang zur Anwendung brutaler Gewalt.

Es sei das ,,nationaler Recht” solcher Staaten, ihre eigene Regierungsform zu wählen (jede Form, die ihnen gefällt), bietet uns die Linke als moralische Rechtfertigung dieses Tuns an. Wir hätten dies zu respektieren. Es sei das ,,nationale Recht“ Kubas auf seine Form von Regierung, das wir nicht zu verletzen hätten, sagen Linke. Nachdem sie die nationalen Rechte freier Länder fast zerstört haben, fordern sie diese also nun für Diktaturen ein.

Und schlimmer: Es handelt sich nicht um Nationalismus, den die ,,Linken” auf das Schild heben, es handelt sich um Rassismus, primitiven, tribalen Rassismus.

Man beachte die Doppelmoral: Während die Linken in den zivilisierten westlichen Ländern Internationalismus und globale Selbstaufopferung predigen, gestehen sie primitiven Stämmen Afrikas und Asiens das ,,Recht“ zu, einander abzuschlachten. Die Menschheit kehrt zu einer vorindustriellen, vorgeschichtlichen Sicht der Gesellschaft zurück: rassistischem Kollektivismus.

Darin besteht der moralische Zusammenbruch der Linken, der mit der Kollektivierung von Rechten als Vorspiel zur Kollektivierung des Eigentums begann.

Das Eingeständnis ihrer Schuld findet man in ihrer Wortwahl. Warum benutzen sie das Wort ,,Recht”, um die Dinge zu bezeichnen, die sie vertreten? Warum predigen sie nicht, was sie praktizieren? Warum nennen sie es nicht offen beim Namen und versuchen es zu rechtfertigen, wenn sie es können?

Die Antwort ist offensichtlich.

Juni 1963